Allgemeines Zivilrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit
- dem Zustandekommen (auch Minderjährigenrecht) und der Durchführung von Verträgen (Kauf-, Werk-, Darlehens-, Schenkungs-, Verbrauchervertrag, usw.)
- deren Gewährleistungsrecht (Wandlung, Minderung und Schadensersatz)
- der Geltendmachung oder der Abwehr von Schadensersatzforderungen (Schadensersatz / Schmerzensgeld)
- verbraucherrechtliche Fragen
- Beitreibung von Forderungen (Inkasso)
- Eigentums- und Besitzrechten
Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Sie bei
- der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen für
– gewerbliche
– kaufmännische Arbeitnehmer
– leitende Angestellte
– Geschäftsführer - der Gestaltung von Zusatzvereinbarungen, wie z.B.
– Wettbewerbsverbote
– Dienstwagenregelungen
– Gratifikations- und Provisionsregelungen
– Arbeitszeitmodellen - der strategischen Betreuung von
– Personalmaßnahmen
– Sozialplänen
– Umstrukturierungen
– Umwandlungen
– Unternehmenskäufen
– Betriebsschließungen - drohender oder ausgesprochener Kündigung
- der Geltendmachung von Leistungen
– Arbeitslohn
– Weihnachtsgeld
– Urlaubsgeld / Urlaubsabgeltung
– Überstundenvergütung - Unklarheit in anderen arbeitsrechtlichen Fragen
– Geltung und Umfang eines Tarifvertrages
– Abmahnung
– Arbeitszeugnis
– Schadensersatz
– Schwerbehinderung - Rechtstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten bis zum Bundesarbeitsgericht
Bau- und Architektenrecht
Wir beraten und vertreten Sie als Bauherr, Architekt oder Bauunternehmer
-
im gesamten Werkvertrags-, VOB-und Architektenrecht
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beim Erstellen Ihrer Werk-, VOB – oder Architektenverträge
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beim Erstellen Ihrer Schluss- und Honorarrechnung und deren Prüfung
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bei der Durchsetzung, Sicherung oder Abwehr von Werklohn- oder Architektenhonorarforderungen, auch nach vorzeitiger Beendigung des Vertrages
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zu Fragen der Gewährleistung der Bauausführung
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in Ihren Rechten vor, während und nach der Durchführung des Bauvorhabens, Gewerkes oder Architektenvertrages (Baubetreuung)
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in Ihren Rechten als Architekt und Ingenieur
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im Vergaberecht
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im gerichtlichen selbständigen Beweisverfahren im gesamten Bauprozess
Erbrecht
Wir beraten und vertreten Sie bei
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der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
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der Feststellung von Erb- und Pflichtteilsrechten
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der Testamentsvollstreckung
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der Nachlassverwaltung
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der Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft
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sonstigen erbrechtlichen Angelegenheiten
unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht.
Familienrecht
Wir beraten und vertreten Sie in Fragen
- der Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft
- der Ehescheidung
- eines Ehevertrages
- des Unterhaltsrechts
- des eheliches Güterrechts (Zugewinnausgleich / Vermögensauseinandersetzung)
- des Rechts der elterlichen Sorge und des Umgangs mit den Kindern
- der Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft
unter Beachtung familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Steuer- und Sozialrechts.
Medizinrecht
Wir vertreten und beraten Sie bei
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der Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen infolge ärztlicher / zahnärztlicher Behandlungsfehler
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der Durchsetzung / Abwehr von Gebührenforderungen der Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ )
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der Gründung, dem Erwerb oder der Übertragung einer Praxis
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der Bildung einer Gemeinschaftspraxis oder anderen Kooperationsformen
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der Kassenzulassung /-entzug
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der Ausübung des Berufsrechts (Approbationsordnung, ärztliche Berufsordnungen der jeweiligen Landesärztekammer)
-
allen Personalfragen
Miet- und Pachtrecht
Wir beraten und vertreten Sie als Vermieter oder Mieter
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bei gewerblichen oder privaten Mietverhältnissen
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bei Mietobjekten, wie z.B. Gewerberäume, Wohnhäuser, Mietwohnungen
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bei der Ausgestaltung des Mietvertrages
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bei Kündigungen
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bei der Beitreibung von Mietrückständen oder Renovierungskosten
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bei der Durchführung von Räumungen
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bei der Geltendmachung von Räumungsschutz
sowohl außergerichtlich wie auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
jedoch immer vor dem Hintergrund, dass die Streitenden oft über Jahre hinweg durch Vertrag miteinander verbunden sind.
Patientenverfügung
Verantwortungsbewusste Eigenvorsorge umfasst nicht nur den Todesfall. Gerade im Hinblick auf schwere Krankheit und Pflegebedürftigkeit ist es dringend angeraten, vorausschauend für den Fall vorzusorgen, dass man eines Tages nicht mehr selber handeln kann. Mit der Patientenverfügung wird gewährleistet, dass unverhältnismäßige Intensivmedizin vermieden oder beendet wird.
Bei diesem sensiblen Thema beraten wir Sie auch im Rahmen einer Vorsorgevollmacht für finanzielle Angelegenheiten und einer eventuellen Betreuungsverfügung, um eine Fremdbetreuung zu vermeiden.
Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht
Wir beraten und vertreten Sie
- im Ermittlungs- und anschließenden Gerichtsverfahren, wobei möglichst früh, spätestens nach Erhalt eines Anhörungsbogens, einer Ladung zur Vernehmung, eines Strafbefehls oder eines Bußgeldbescheides, die Vertretung durch den Anwalt beginnen sollte, um Ihre Rechte als Beschuldigter bzw. als Betroffener (Einspruchsrecht innerhalb von 2 Wochen, Aussageverweigerungsrecht, auch Ihrer Angehörigen, Verhalten bei Vernehmungen, auch als Zeuge, u.s.w.), zu erfahren, zu wahren und weil nur der Anwalt die für die Verteidigung notwendige Akteneinsicht erhält, um für eine außergerichtliche Einstellung oder einer späteren Hauptverhandlung die richtige Verteidigungsstrategie aufzubauen.
- im Jugendstrafverfahren,
- im Betäubungsmittelverfahren,
- bei Trunkenheitsfahrten,
- in sämtlichen Führerscheinangelegenheiten,
- bei Fahrverbot,
- bei Entziehung der Fahrerlaubnis auch im Verwaltungsverfahren,
- bei der Reduzierung der Sperrfrist durch Mainzer Modell 77,
- als Nebenkläger, wenn Sie geschädigt wurden,
- in allen sonstigen Ordnungswidrigkeitsverfahren außerhalb des Straßenverkehrs.
Wohnungseigentumsrecht
Wir beraten und vertreten Sie als
- Eigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaft
- Verwalter
in allen Belangen des Rechts der Wohnungseigentümergemeinschaft, insbesondere bei
- der Prüfung der Un-/ Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlungen
- der Auslegung von Teilungserklärungen
- der Überprüfung von Nebenkostenabrechungen
- ggfls bei der Teilnahme in Wohnungseigentümerversammlungen
Verkehrsrecht
Wir beraten und vertreten Sie
- im Verkehrshaftungsrecht
- im Versicherungsvertragsrecht, insbesondere dem Recht der Kraftfahrt-, der Kasko-, der Rechtsschutz- sowie der Personenversicherung
- in der kompletten außergerichtlichen und gerichtlichen Schadensregulierung Ihres Unfalls (Sachverständigenbeauftragung und dessen Kosten, Reparaturkosten, Schmerzensgeld, Mietwagenkosten, Nutzungsentschädigung, Wertminderung, Abschleppkosten)
Der schnelle Weg zum Anwalt nach einem Unfall lohnt sich. - bei Verkehrsordnungswidrigkeiten/-strafsachen (Geschwindigkeitsüberschreitung oder Alkoholfahrt)
- in sämtlichen Führerscheinangelegenheiten
- bei drohendem Fahrverbot
- bei der Entziehung und/oder der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auch im Verfahren der Verwaltungsbehörde
- bei der Reduzierung der Sperrfrist durch Mainzer Modell 77
Versicherungsrecht
Wir beraten und vertreten Sie bei Problemen mit Versicherungsverträgen
- private Haftpflichtversicherung
- private Unfallversicherung
- Kfz-Pflichtversicherung
- Renten-/Lebensversicherung
- Hausratversicherung
- Gebäudeversicherung
- Diebstahlversicherung
- Krankenversicherung
Hierbei vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch bei anstehenden Gerichtsverfahren.
Vertragsrecht
Wir vertreten und beraten Sie bei
- Kauf-, Schenkungs- Miet-, Werk-, Dienst-, Darlehens-, Bank- und sonstigen Verträgen
- allgemeinen Verbraucherverträgen
- sämtlichen sonstigen Vertragsgestaltungen
- der Ausformulierung des Vertragswerkes
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Grundstücksvertragsangelegenheiten
Ihre Anfrage
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07231 1544770
Fax
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Rechtsanwalt
Roland Zierau
Westliche Karl-Friedrich-Str. 41
75172 Pforzheim
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